Rechtliche Vorraussetzungen
Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ und „Vermögenssorge“ oder „Wohnungsauflösung“, „Abschluss eines Heimvertrages“, „Vertretung gegenüber Behörden/Ämtern“. Im Zweifel mit dem Amtsgericht klären!
- Wunsch und Willen des Betreuten klären, seine eigene Entscheidungsfähigkeit
- prüfen
- Wenn Betreuer kündigen will, Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung
- Kündigung der Wohnung durch Betreuer erst nach der betreuungsgerichtlichen
- Genehmigung
- Kostenklärung der Wohnungsauflösung, evt. Mietzahlungen, Renovierungskosten
- ggf. Antrag Sozialamt
- ggf. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen, Nachlassverwerter etc. einholen (Das erledigen wir gerne für Sie)
- Kontaktaufnahme mit Vermieter wegen Übergabe
- Wohnungsinventar sichten (ggf. mit Betreutem oder mit Zeugen); über Verbleib ggf.
- mit Betreutem entscheiden, persönliche Gegenstände an Betreuten
- Papiere, Urkunden, Geld in der Wohnung sichern
- evt. Benachrichtigung von Angehörigen
- Wohnungsübergabe vorbereiten (Protokoll, Schlüssel)
- Abrechnung (Kaution)
- ggf. Versicherungen kündigen/ändern
- Postnachsendeantrag
- Umzugsmeldungen an Behörden
- Ummeldung des Betreuten bei Meldebehörde
- Anschriftenänderung des Betreuten ans Vormundschaftsgericht
- Nachbarn informieren