Nach einem Todesfall sollte man in allen Fällen genug Zeit haben für die Trauer und um den Verstorbenen zu gedenken. Leider kommt man als Angehöriger an einigen Formalitäten und Arbeiten nicht vorbei, die man in dieser Situation meist ziemlich ungerne macht. Damit Sie nichts vergessen haben wir Ihnen eine Checkliste für die wichtigsten Arbeiten nach der Bestattung zusammengestellt. So vergessen Sie nichts und können alles einzeln abhaken.
Ich habe mich bei dem Team um Herrn Hormann sehr verstanden gefühlt. Ich wohne in Dortmund und musste die Wohnung eines verstorbenen Familienmitglieds in Bad Segeberg auflösen. Da ich aus beruflichen Gründen nicht vor Ort sein konnte, brauchte ich hier professionelle Unterstützung. Mehr lesen
Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben erfolgen kann. Auch nach Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 bedarf die Bestellung des Nachlasspflegers neben der Beauftragung auch seiner förmlichen Verpflichtung durch das Nachlassgericht nach § 1789 in Verbindung mit § 1962 BGB.