Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben erfolgen kann. Auch nach Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 bedarf die Bestellung des Nachlasspflegers neben der Beauftragung auch seiner förmlichen Verpflichtung durch das Nachlassgericht nach § 1789 in Verbindung mit § 1962 BGB.
Nach dem seit 1. September 2009 geltenden Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist Nachlassgericht das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Für Ausschlagungen besteht seit 1. September 2009 zusätzlich eine besondere Zuständigkeit des Nachlassgerichts, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat (§ 344 Abs. 7 FamFG). Abweichend davon sind in Baden-Württemberg gemäß § 38 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte zuständig.
Immer wieder werde ich von Freunden und Bekannten gefragt, was bei der Wohnungsübergabe zu beachten ist. Wie es sich mit der Renovierung und der Kaution verhält und was der Vermieter darf und was nicht. Es folgt ein kleiner Überblick zur Wohnungsrückgabe an den Vermieter bzw. an die Hausverwaltung.
Beim Einzug oder Auszug aus einer Mietwohnung wird fast immer ein Abnahmeprotokoll erstellt. Bei einem Abnahmeprotokoll, welches auch unter dem Begriff Übergabeprotokoll bekannt ist, werden der Zustand der Wohnung bei Einzug beziehungsweise Auszug zusammen von Mieter und Vermieter dokumentiert.
Üblicherweise wird innerhalb des Mietvertrages festgelegt, in welchem Zustand die gemietete Wohnung nach Ende der Mietzeit an den Vermieter übergeben werden soll.
Wurde hier bei Vertragsabschluss eine besenreine Übergabe der Wohnung vereinbart, so ist der Mieter vor Auszug zu keinerlei Renovierungsarbeiten innerhalb der Wohnung und der gemieteten Nebenräume verpflichtet.
Das Unternehmen hat sehr schnell und diskret unseren Haushalt in Hamburg aufgelöst. Auch waren wir mit der Verwertung unserer hochwertigen Möbel einverstanden und sehr froh, dass wir mehr an Erlösen erzielt haben, als wir anfangs gedacht haben. Wir können das Team sehr empfehlen. Die Kompetenz und Seriosität haben wir von Anfang an gespürt. Vielen Dank. Fam. Bürger

