Üblicherweise wird innerhalb des Mietvertrages festgelegt, in welchem Zustand die gemietete Wohnung nach Ende der Mietzeit an den Vermieter übergeben werden soll.
Wurde hier bei Vertragsabschluss eine besenreine Übergabe der Wohnung vereinbart, so ist der Mieter vor Auszug zu keinerlei Renovierungsarbeiten innerhalb der Wohnung und der gemieteten Nebenräume verpflichtet.