Immer wieder werde ich von Freunden und Bekannten gefragt, was bei der Wohnungsübergabe zu beachten ist. Wie es sich mit der Renovierung und der Kaution verhält und was der Vermieter darf und was nicht. Es folgt ein kleiner Überblick zur Wohnungsrückgabe an den Vermieter bzw. an die Hausverwaltung.
Üblicherweise wird innerhalb des Mietvertrages festgelegt, in welchem Zustand die gemietete Wohnung nach Ende der Mietzeit an den Vermieter übergeben werden soll.
Wurde hier bei Vertragsabschluss eine besenreine Übergabe der Wohnung vereinbart, so ist der Mieter vor Auszug zu keinerlei Renovierungsarbeiten innerhalb der Wohnung und der gemieteten Nebenräume verpflichtet.